Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

 

Teaser

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

 

 

Volltext

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

 

Auftraggeber der Vermessungsstellen erhalten nach Vorliegen der Vermessungsschriften der jeweiligen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten. Mit Abschluss der Tätigkeiten erhalten die Eigentümer Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

 

 

Erforderliche Unterlagen

Aktenzeichen, wenn vorhanden

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

zu erfragen bei der zuständigen Stelle

 

 

Weiterführende Informationen

keine

 

 

Hinweise (Besonderheiten)

keine

 

 

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

 

 

Fachlich freigegeben am

02.05.2019

 

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092

Telefon: 03871 722-6230 (Herr Delgmann (FGL))

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner: