Übernahme von Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten landwirtschaftlicher Unternehmen beantragen

Übernahme von Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten landwirtschaftlicher Unternehmen beantragen

 

Teaser

Bürgschaftsübernahme zur Absicherung von neuen Umlaufmittelfinanzierungen und Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (außer Bodenkäufe)

 

 

Volltext

Bürgschaftszweck

 

Das Land übernimmt Bürgschaften, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tierartgerechten und multifunktionalen Landwirtschaft zu ermöglichen.

 

Gegenstand der Bürgschaft

 

Bürgschaftsübernahme zur Absicherung von neuen Umlaufmittelfinanzierungen und Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (außer Bodenkäufe)

 

Bürgschaftsempfänger

  • landwirtschaftliche Unternehmen, die den KMU Anforderungen entsprechen und ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben
  • Beschränkung des Viehbesatzes auf max. 2 GV/ha

 

Art und Umfang der Bürgschaft

  • Ausfallbürgschaften mit anteiligem Risiko des Kreditgebers von mindestens 20 % des Kreditausfalls
  • die Zinssätze verbürgter Darlehen dürfen die aktuellen Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach dem risikogerechten Zinssystem nicht überschreiten
  • Laufzeit der Bürgschaften für Umlaufmittelfinanzierungen 6 - 8 Jahre, für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter 12 Jahre

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Kreditvertrag oder Kreditzusageschreiben
  • Antragsbogen und Erklärung des Kreditnehmers zum Bürgschaftsantrag
  • Bescheinigung des Finanzamtes, ob gegebenenfalls Steuerrückstände bestehen
  • Unterschriebene und testierte Jahresabschlüsse
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Besicherungsvorschlag

 

Eine ausführliche Beschreibung der Antragsunterlagen finden Sie in Anlage 1 der Bürgschaftsrichtlinie.

 

 

Voraussetzungen

  • anderweitige Finanzierungshilfen dürfen nicht zur Verfügung stehen
  • Antragstellung grundsätzlich vor Finanzierungsbeginn
  • Maßnahme muss betriebswirtschaftlich vertretbar sein
  • Übereinstimmung mit den jeweils geltenden EU-beihilferechtlichen Vorschriften

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Beantragung einer Bürgschaft wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des Bürgschaftsbetrags erhoben, mindestens EUR 2.000. Diese ist mit Antragstellung fällig.

 

Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mind. 0,8 % p.a. des Bürgschaftsbetrags bzw. des valutierenden Bürgschaftsobligos.

 

Im Falle einer Überschreitung von Förderhöchstgrenzen können Abweichungen vom Regelentgelt erforderlich sein.

 

Das laufende Bürgschaftsentgelt ist ab Zugang der Bürgschaftszusicherung zu entrichten.

 

Details zu Bearbeitungs- und Bürgschaftsentgelt regelt die Entgeltregelung in Anlage 2 zur Bürgschaftsrichtlinie Landwirtschaft.

 

 

Verfahrensablauf

Beantragung über die Hausbanken; diese stellt den Antrag auf Bürgschaftsübernahme bei der

 

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Werderstraße 74 b

19055 Schwerin

 

 

Bearbeitungsdauer

individuell

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

23.01.2020

 

 

Zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Paulshöher Weg 1

19061 Schwerin

 

Anträge über die jeweilige Hausbank an:

 

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Werderstraße 74 b

19055 Schwerin

 

 

Ansprechpunkt

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Paulshöher Weg 1

19061 Schwerin

 

Anträge über die jeweilige Hausbank an:

 

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Werderstraße 74 b

19055 Schwerin

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt - Referat VI 300

Paulshöher Weg 1
19061

Webseite: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

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