Tierquälerei verfolgen

Tierquälerei verfolgen

 

Teaser

Das Tierschutzgesetz formuliert klar die Verantwortung des Menschen für das Tier. Somit ist es niemandem gestattet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen.

 

 

Volltext

Nach § 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Gemäß § 17 TierSchG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer

  • ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 
  • einem Wirbeltier 
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder 
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden 

 

zufügt.


Werden in diesem Zusammenhang Verstöße festgestellt, ist Anzeige bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt, Polizei) zu erstatten.

 

 

Erforderliche Unterlagen

Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Anzeige beschrieben werden, desto leichter gestaltet sich die anschließende Arbeit der Untersuchungsbehörden.

 

Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten daher möglichst folgende Punkte angegeben werden:

  • Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
  • Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist) 
  • Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
  • Schildern Sie die Details sachlich und tatsachengetreu.
  • Lassen Sie keine wichtigen Fakten weg - erfinden aber bitte auch nichts dazu.
  • Vermerken Sie wichtige Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit.
  • Fertigen Sie gegebenenfalls Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind.

 

 

Voraussetzungen

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

 

Verfahrensablauf

Anzeige bei zuständiger Behörde

gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren

 

 

Bearbeitungsdauer

 abhängig vom Einzelfall

 

 

Fristen

möglichst unverzügliche Einreichung

 

 

Formulare

 Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

01.06.2021

 

 

Zuständige Stelle

Polizei, Veterinäramt des Kreises/ der kreisfreien Stadt

 

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