Steuerlicher Beauftragter Erlaubnis nach § 8 Luftverkehrsteuergesetz

Steuerlicher Beauftragter Erlaubnis nach § 8 Luftverkehrsteuergesetz

 

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Wenn Sie als steuerlicher Beauftragter für ein oder mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.

 

 

Volltext

Als steuerlicher Beauftragter vertreten Sie ein Luftverkehrsunternehmen bei der Erfüllung seiner steuerlichen Rechte und Pflichten nach dem Luftverkehrsteuergesetz. Sie haben als steuerlicher Beauftragter die Pflichten des Luftverkehrsunternehmens als eigene zu erfüllen. Dabei haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vertretene. Sie sind zusammen mit dem von Ihnen vertretenen Luftverkehrsunternehmen Gesamtschuldner der Luftverkehrsteuer.

 

Sie können als steuerlicher Beauftragter für mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein. Zur Sicherstellung des Steueraufkommens müssen Sie dem Hauptzollamt Änderungen Ihrer Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich schriftlich anzeigen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Erlaubnis müssen Sie beifügen:

  • bei nicht eingetragenen Unternehmen: eine Kopie der aktuellen Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung,
  • bei Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: einen aktuellen Registerauszug,
  • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: eine Kopie des aktuellen Gesellschaftsvertrags (wenn vorhanden)

 

Hinweis: Der Antragsteller hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen, wenn diese zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich erscheinen.

 

 

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Geschäftssitz nach § 11 der Abgabenordnung im Inland
  • gegen Ihre steuerliche Zuverlässigkeit bestehen keine Bedenken
  • soweit Sie nach dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsmäßig kaufmännische Bücher und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf
  • Sie üben eine gewerbliche beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit aus (keine Privatperson)

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

 

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter beantragen möchten:

  • Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" auf der Internetseite des Zolls herunter und füllen Sie es aus.
  • Der Antrag muss enthalten: 
    • Namen des Antragstellers,
    • Geschäfts- oder Wohnsitz,
    • Rechtsform,
    • abweichender Ort der Buchführung sowie
    • Steuernummer beim Finanzamt und, falls erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Reichen Sie das Formular beim zuständigen Hauptzollamt ein.
  • Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.

 

Bearbeitungsdauer

keine

 

 

Fristen

keine

 

 

Formulare

Formulare: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen

 

Onlineverfahren möglich: nein

 

Schriftform erforderlich: ja

 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

 

 

Fachlich freigegeben am

19.03.2019

 

 

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion

Am Propsthof 78a

53121 Bonn

Telefon: +49 (0)228 303-0

Fax: +49 (0)228 303-99000

E-Mail: poststelle.gzd@zoll.bund.de

 

 

Ansprechpunkt

Für die Erteilung einer Erlaubnis als steuerlicher Beauftragter ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

 

Anfragen zu Rechts- und Fachthemen für Unternehmen

Zentrale Auskunft

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Telefon: 0351 44834-520

E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

Telefax: 0351 44834-59

 

Postanschrift:

Generalzolldirektion Zentrale Auskunft

Postfach 10 07 61

01077 Dresden

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Generalzolldirektion (GZD)

Am Propsthof 78a
53121 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 303-0
Telefax: +49 228 303-99000

E-Mail: poststelle.gzd@zoll.bund.de
Webseite: www.zoll.de

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Adresse:
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
01077 Dresden, Stadt

Telefon: +49 351 44834-510 (Für Privatpersonen)
Telefon: +49 351 44834-520 (Für Unternehmen)
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