Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen - Meldung

Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen - Meldung

 

Volltext

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.


Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

 

 

Erforderliche Unterlagen

keine

wünschenswert: Lageplan, Skizze

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

 

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

 

 

Fristen

keine

 

 

Formulare

nicht erforderlich

 

 

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

 

 

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Gebäudemanagement

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag

geschlossen

 

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

 

Freitag

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