Rundfunkbeitrag anmelden

Rundfunkbeitrag anmelden

 

Volltext

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Hinweis:

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.

 

 

Erforderliche Unterlagen

 

 

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

 

je Wohnung monatlich - nicht ermäßigt

Gebühr: EUR 17,50


ermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich

Gebühr: EUR 5,83

 

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

  • formlos schriftlich tun,
  • ein Formular ausfüllen oder
  • einen Online-Dienst nutzen.

Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.

Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

 

 

Fristen

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

 

Weiterführende Informationen

 

Hinweise (Besonderheiten)

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

 

 

Urheber

SWR

 

 

Fachlich freigegeben durch

SWR

 

 

Zuständige Stelle

 

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

 

Service-Telefon zum Beitragskonto:

Tel.: +49 185 9995-0100

 

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:

Tel.: +49 185 9995-0888*

Fax: +49 185 9995-0105*

 

Service-Telefonzeiten:

Mo 7:00 - 19:00 Uhr

Di 7:00 - 19:00 Uhr

Mi 7:00 - 19:00 Uhr

Do 7:00 - 19:00 Uhr

Fr 7:00 - 19:00 Uhr

 

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

 

 

 

Ansprechpunkt

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


50656 Köln, Stadt

Telefon: +49 1806 999-55510 (Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Telefax: +49 1806 999-55501 (Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

Webseite: Homepage ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Webseite: Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. 07:00 - 19:00 Uhr

Di. 07:00 - 19:00 Uhr

Mi. 07:00 - 19:00 Uhr

Do. 07:00 - 19:00 Uhr

Fr. 07:00 - 19:00 Uhr