Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen

Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen

 

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Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Ihre Wohnung, Niederlassung oder Anstellung haben und die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen, können Sie die Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder beantragen und Mitglied der Ingenieurkammer werden.

 

 

Volltext

Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in den Gremien und Ausschüssen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten und sich aktiv in wichtige Entscheidungen einzubringen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse)
  • Nachweis über eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren (Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Tabellarischer Lebenslauf

 

Voraussetzungen

Für die Mitgliedschaft müssen Sie 

  • zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur / Ingenieurin“ berechtigt sein,
  • Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren ausgeübt haben,
  • eine Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorlegen.

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühr: EUR 100,00

 

Eintragungsgebühr: EUR 50,00

 

Löschungsgebühr: EUR 100,00

 

 

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.

  • Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
  • Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
  • Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.

 

Bearbeitungsdauer

bis zu 3 Monaten

 

 

Fristen

keine

 

 

Formulare

  • Formulare: Antrag auf Mitgliedschaft
  • Onlineverfahren möglich: in Planung
  • Schriftform erforderliche: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung  Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

 

 

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle finden Sie hier:

 

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstraße 32

19055 Schwerin

Tel.: 0385/558360

Fax: 0385/55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

 

 

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

 

Geschäftsstelle

Alexandrinenstraße 32

19055 Schwerin

Tel.: 0385/558360

Fax: 0385/55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr

Dienstag: 13 – 15 Uhr

Donnerstag: 13 – 18 Uhr

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstr. 32
19055

Telefon: 0385 55836-0
Telefax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Webseite: Ingenieurkammer M-V

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich:

Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Persönliche Termine sind jederzeit nach vorheriger Rücksprache möglich.