Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte Gewährung

Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte Gewährung

 

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Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.

 

 

Volltext

Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen.

 

Etwa

  • bei der Ernährung
  • in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
  • bei Bewegung
  • beim seelischen Wohlbefinden
  • bei Fragen des Älterwerdens
  • bei der allgemeinen Lebensführung

 

Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

 

 

Voraussetzungen

Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 

 

 

Verfahrensablauf

Manche Krankenkasse bieten eigene Präventionskurse an. Es kann aber auch ein Kurs bei einem qualitätsgeprüften externen Anbieter ausgewählt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

Fachlich freigegeben am

09.07.2020

 

 

Zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband

Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

Webseite: Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen