Kraftfahrzeugkennzeichen - Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen - Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

 

Volltext

 

Soll ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

 

Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.

 

Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt. Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

 

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Kraftfahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Abmeldebescheinigung für vor dem 1.10.2005 abgemeldete Fahrzeuge bzw. Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über die Abmeldung
  • bzw. Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • gültige HU bis zum Ablauf der Gültigkeit der Ausfuhrkennzeichen
  • Personaldokumente (Passport) oder Personalausweis des Antragstellers (Überführung ins Ausland erfolgt nicht ausschließlich durch Ausländer) mit Nachweis über die Anschrift im Ausland
  • Versicherungskarte für Internationalen Kraftfahrzeugverkehr

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

GebOSt

Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

 

 

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Beantragung des Ausfuhrkennzeichens muss die Kfz-Steuer bezahlt werden. Im Regelfall wird die Kfz-Steuer per Lastschrift eingezogen. Dazu muss der Antragsteller die Einzugsermächtigung für ein inländisches (deutsches) Bankkonto vorlegen. Sollte kein inländisches Bankkonto vorhanden sein, muss die auf dem Steuerbescheid geforderte Kfz-Steuer direkt beim Hauptzollamt eingezahlt werden.  

 

 

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. 

 

 

Fachlich freigegeben am

01.11.2013

 

 

Zuständige Stelle

 

Sie können sich an jede Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

 

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Ausfuhrkennzeichen zuteilen

 34,70 EUR

Weitere Verwaltungsgebühren können anfallen.

 

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

 

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:
  • 115

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Adresse:
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr


Mo, Mi, Fr letzte Wartemarkenausgabe: 12 Uhr

Di, Do letzte Wartemarkenausgabe: 12 bzw. 17 Uhr

Ansprechpartner:
  • 115

    Telefon: 03871 115
    Telefon: 115

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Adresse:
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

Putlitzer Straße 25
19370

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr


Mo, Mi, Fr letzte Wartemarkenausgabe: 12 Uhr

Di, Do letzte Wartemarkenausgabe: 12 bzw. 17 Uhr

Ansprechpartner:
  • 115

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Adresse:
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung

Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Putlitzer Straße 25
19370
19370

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:
  • 115

    Telefon: 03871 115
    Telefon: 115