Kinderreisepass Verlängerung

Kinderreisepass Verlängerung

 

Teaser

Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

 

 

Volltext

Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

 

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

 

 

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00

 

Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

 

 

Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

 

 

Fristen

keine

 

 

Weiterführende Informationen

 

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

 

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

 

 

Status

5

 

 

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

 

 

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Einwohnermeldeamt / Fischereiangelegenheiten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag

08.00 - 13.00 Uhr

 

Dienstag

08.00 - 13.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

 

Mittwoch

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Donnerstag

08.00 - 13.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

 

Freitag

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