Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Kindereinträge im Reisepass der Eltern

 

Volltext

Bestehende Kindereinträge in Reisepässen der Eltern sind seit 01. Juni 2012 ungültig.


Hintergrund dafür ist das Inkrafttreten einer europäischen Vorgabe. Danach müssen alle Kinder, unabhängig vom Alter, bei künftigen Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) besitzen.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

18.03.2015

 

 

Zuständige Stelle

ist Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde)

 

Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Einwohnermeldeamt / Fischereiangelegenheiten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

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08.00 - 13.00 Uhr

 

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Donnerstag

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