Volltext
Bestehende Kindereinträge in Reisepässen der Eltern sind seit 01. Juni 2012 ungültig.
Hintergrund dafür ist das Inkrafttreten einer europäischen Vorgabe. Danach müssen alle Kinder, unabhängig vom Alter, bei künftigen Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) besitzen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.03.2015
Zuständige Stelle
ist Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde)
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.