Juniormitgliedschaft der Architektenkammer M-V beantragen

Juniormitgliedschaft der Architektenkammer M-V beantragen

 

Teaser

Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag als Juniormitglieder aufgenommen werden.

 

 

Volltext

Auf Antrag können Sie als nicht stimm- und nicht wahlberechtigte Juniormitglieder bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
  • Nachweis einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit in der betreffenden Fachrichtung (Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung)
  • Nachweis des Wohnsitzes/der Niederlassung/der Anstellung (Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Nachweis der derzeitigen praktischen Tätigkeit

 

Voraussetzungen

Sie können als Juniormitglied aufgenommen werden, wenn Sie

  • Absolvent der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung sind,
  • eine zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung ausüben und
  • Ihre Wohnung oder Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben.

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Eintragungsgebühr in Höhe von EUR 50,00

 

 

Verfahrensablauf

  • Antrag auf Eintragung als Juniormitglied bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (ggfs. Erläuterungen bzw. Nachreichung von Unterlagen)
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

 

 

Bearbeitungsdauer

6 bis 12 Wochen

 

 

Fristen

keine

 

 

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

24.01.2020

 

 

Zuständige Stelle

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstraße 32

19055 Schwerin

 

Tel: 0385 590 790

Fax: 0385 590 7930

 

info@ak-mv.de

 

 

Ansprechpunkt

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstraße 32

19055 Schwerin

 

Tel: 0385 590 790

Fax: 0385 590 7930

 

info@ak-mv.de

 

Beratungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:15 - 14:45 Uhr

Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstraße 32
19055

Telefon: 0385 59079-0
Telefax: 0385 59079-30

E-Mail: info@ak-mv.de
Webseite: Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern