Jagderlaubnis beantragen

Jagderlaubnis beantragen

 

Volltext

Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. Ein Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen.

 

Eine entgeltpflichtige Jagderlaubnis muss bei der Unteren Jagdbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. kreisfreien Stadt (Wohnort) angezeigt werden.

 

Die Jagdbehörde kann die Zulassung von Jagdgästen aus Gründen der Jagdpflege beschränken oder untersagen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Jagderlaubnisschein
  • Jagdschein

 

 

Voraussetzungen

keine

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

 

 

Verfahrensablauf

Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde und Eintragung in Jagdschein bei im Zuständigkeitsbereich wohnenden Jagderlaubnisinhabern

 

 

Fristen

keine

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

14.01.2021

 

 

Zuständige Stelle

Die Anzeige der entgeltlichen Jagderlaubnis erfolgt bei den Unteren Jagdbehörden der örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.

 

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