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Wenn Sie den Bundesadler, das Wappen oder die Dienstflagge des Bundes verwenden möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Volltext
Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Wappen, Wappenteile und Flaggen, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind.
Wenn Sie als Firma, Verband, Verein oder Privatperson den Bundesadler verwenden möchten, müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Genehmigung beantragen. Das BVA entscheidet über Ausnahmen zur Verwendung des Bundesadlers auf Darstellungen aller Art.
Bei unbefugter Benutzung der geschützten Hoheitszeichen des Bundes müssen Sie gegebenenfalls ein Bußgeld zahlen.
Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.
Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die Genehmigung beantragen Sie mit einem formlosen Antrag. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Identitätsfeststellung:
- bei natürlichen Personen:
- den Familien- und Vornamen,
- den Tag und Ort der Geburt sowie
- die Anschrift.
- bei juristischen Personen:
- den Name sowie Anschrift des Sitzes,
- die Unternehmensform,
- die Namen aller Bevollmächtigten und
- eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde.
- bei natürlichen Personen:
- Kontaktdaten:
- Telefon- und Faxnummer und
- E-Mail-Adresse.
- Angaben zu Personen oder Firmen mit Wohnung oder Sitz außerhalb Deutschlands
- Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, Angaben der Unternehmenswebsite
- Beschreibung des Verwendungsziels und des Umfangs der Hoheitszeichen, zum Beispiel:
- beim Waren- oder Leistungsangebot,
- auf der Internetseite, auf der das Berechtigungszertifikat genutzt wird,
- beim Schriftgut oder
- auf dem Produkt.
Voraussetzungen
- Verwendung nur für Bundesbehörden beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken gestattet.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Hinweis: Bei unbefugter Verwendung der staatlichen Hoheitszeichen kann ein Bußgeld von bis zu EUR 1.000 erhoben werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Bundesadler, das Wappen oder die Dienstflagge des Bundes verwenden möchten:
- Stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag beim Bundesverwaltungsamt.
- Nach Prüfung des Antrags sendet Ihnen das Bundesverwaltungsamt einen schriftlichen Bescheid, im positiven Fall über Ziel und Umfang der Verwendung des Hoheitszeichens, im negativen Fall in Form einer Ablehnung Ihres Antrags.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Fristen
keine
Formulare
Formulare: formloser Antrag
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
20.08.2019