Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers erhalten

Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers erhalten

 

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Wenn Sie den Bundesadler, das Wappen oder die Dienstflagge des Bundes verwenden möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

 

 

Volltext

Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Wappen, Wappenteile und Flaggen, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind.

 

Wenn Sie als Firma, Verband, Verein oder Privatperson den Bundesadler verwenden möchten, müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Genehmigung beantragen. Das BVA entscheidet über Ausnahmen zur Verwendung des Bundesadlers auf Darstellungen aller Art.

 

Bei unbefugter Benutzung der geschützten Hoheitszeichen des Bundes müssen Sie gegebenenfalls ein Bußgeld zahlen.

 

Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.

 

Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.

 

 

 

Erforderliche Unterlagen

Die Genehmigung beantragen Sie mit einem formlosen Antrag. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Identitätsfeststellung:
    • bei natürlichen Personen:
      • den Familien- und Vornamen,
      • den Tag und Ort der Geburt sowie
      • die Anschrift.
    • bei juristischen Personen:
      • den Name sowie Anschrift des Sitzes,
      • die Unternehmensform,
      • die Namen aller Bevollmächtigten und
      • eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde.
  • Kontaktdaten:
    • Telefon- und Faxnummer und
    • E-Mail-Adresse.
  • Angaben zu Personen oder Firmen mit Wohnung oder Sitz außerhalb Deutschlands
  • Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, Angaben der Unternehmenswebsite
  • Beschreibung des Verwendungsziels und des Umfangs der Hoheitszeichen, zum Beispiel:
    • beim Waren- oder Leistungsangebot,
    • auf der Internetseite, auf der das Berechtigungszertifikat genutzt wird,
    • beim Schriftgut oder
    • auf dem Produkt.

 

Voraussetzungen

  • Verwendung nur für Bundesbehörden beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken gestattet.

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

Hinweis: Bei unbefugter Verwendung der staatlichen Hoheitszeichen kann ein Bußgeld von bis zu EUR 1.000 erhoben werden.

 

 

 

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Bundesadler, das Wappen oder die Dienstflagge des Bundes verwenden möchten:

  • Stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag beim Bundesverwaltungsamt.
  • Nach Prüfung des Antrags sendet Ihnen das Bundesverwaltungsamt einen schriftlichen Bescheid, im positiven Fall über Ziel und Umfang der Verwendung des Hoheitszeichens, im negativen Fall in Form einer Ablehnung Ihres Antrags.

 

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen

 

 

Fristen

keine

 

 

Formulare

Formulare: formloser Antrag

 

Onlineverfahren möglich: nein

 

Schriftform erforderlich: ja

 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

 

 

Fachlich freigegeben am

20.08.2019

 

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