Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

 

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Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

 

 

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

 

Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit oder des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (nachfolgend JFDG genannt).

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Nachweis über die Anerkennung als Träger des FSJ
  • Handelsregisterauszug
  • Satzung des Trägers

 

Voraussetzungen

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsempfänger als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

 

Verfahrensablauf

Der formgebundene Antrag ist an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Der Antragsvordruck ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich.

 

Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FSJ durch schriftlichen Bescheid.

 

 

Bearbeitungsdauer

Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor

 

 

Fristen

Für die Inanspruchnahme gibt es keine Fristen.

 

 

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Weiterführende Informationen

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

16.01.2020

 

 

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

 

Telefon: 0381/331-59000

Telefax: 0381/331-59045

E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de

 

Hausanschrift:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Erich-Schlesinger-Str. 35

18059 Rostock

 

 

Ansprechpunkt

Der Ansprechpartner für die Zuständigkeit und Fachlichkeit der Förderrichtlinie lautet wie folgt:

 

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Referat IX 210: Jugend- und Schulsozialarbeit, Produktionsschulen, regionale Förderung der sozialen Teilhabe

 

Hausanschrift:

Werderstraße 124

19055 Schwerin

 

Tel.: 0385/588 0

E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055

Ansprechpartner: