Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk (Meisterprämie) beantragen

Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk (Meisterprämie) beantragen

 

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Unterstützung der Handwerks- und Industriemeister durch einen einmaligen Zuschuss bei der Betriebsübernahme

 

 

Volltext

Wer wird gefördert?

 

Gefördert werden natürliche Personen, auch als Gesellschafter oder Gesellschafterin von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die erstmalig ein bestehendes Unternehmen übernehmen und damit erstmalig eine Existenz durch Betriebsübernahme in gründen. Der Haupt­wohn- und Betriebs­sitz muss in Mecklen­burg-Vorpom­mern sein. Zusätzlich muss ein Nach­weis zur Meister­prüfung als Hand­werks- oder Industrie­meister, gleich­wertiger Hoch- bzw. Fach­schul­abschluss, Aus­nahme­bewil­ligung bis Ab­schluss der Meister­prüfung erbracht werden und nach Betreibsübernahme die Eintragung in die Hand­werks­rolle erfolgen.

 

Was wird gefördert?

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert den Lebensunterhalt von Handwerks- und Industriemeister im Zuge der erstmeliagen Gründung einer Existenz in Form einer Betreibsübernahme. 

 

Wie wird gefördert?

 

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung beträgt einmalig EUR 7.500,00 und dient als Zuschuss zum Lebensunterhalt.

Erfolgt die Betriebsübernahme gemeinsam durch mehrere Meister oder Meisterinnen, so wird für diese Betriebsübernahme insgesamt nur eine Meisterprämie gewährt. 

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Nachweis über die abgeschlossene Meisterprüfung, den nach der Handwerksordnung gleichwertigen Hoch- oder Fachschulabschluss oder die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer zu vorübergehenden Ausübung der Tätigkeit bis zum Abschluss der Meisterprüfung
  • beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises

 

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen


Der Zuwendungsempfänger muss

  • seinen Hauptwohnsitz und seinen Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und
  • über eine abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk, über eine abgelegte Industriemeisterprüfung oder über einen gleichwertigen Hoch- oder Fachschulabschluss verfügen oder die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer zur vorübergehenden Ausübung der Tätigkeit bis zum Abschluss der Meisterprüfung vorlegen.

 

Sachliche Voraussetzungen

  • Der Zuwendungsempfänger übernimmt erstmalig ein bestehendes Unternehmen und gründet damit erstmalig eine Existenz.
  • Bei der Existenzgründung in der Form der Betriebsübernahme handelt es sich um den Aufbau einer Vollexistenz.
  • Im Zuge der Betriebsübernahme muss die überwiegende Zahl der bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze des zu übernehmenden Betriebes im bisherigen Beschäftigungsumfang erhalten und damit gesichert werden (Sonderregelungen bei bis zu zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten). Ein Beschäftigungsverhältnis mit der Person, die den Betrieb übergibt (Altinhaber), wird hierbei nicht berücksichtigt.
  • Der zu schaffende Arbeitsplatz muss mindestens tarifgleich vergütet werden.
  • Der Geschäftsgegenstand des zu übernehmenden Betriebes muss dem Inhalt der Meisterausbildung des Unternehmensnachfolgers oder der Unternehmensnachfolgerin entsprechen.

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine.

 

 

Verfahrensablauf

Antrag

 

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die formgebundenen Anträge sind beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen.

 

 

Bewilligung

 

Bewilligungsbehörde ist ebenfalls das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. 

 

Auszahlung

 


Die Auszahlung der Meisterprämie erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und nach Vorlage folgender Unterlagen, die spätestens sechs Monate nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorzulegen sind:

  • die Gewerbeanmeldung für den übernommenen Betrieb und die gegebenenfalls für den Betrieb erforderlichen Genehmigungen (Nachweis der Betriebsübernahme),
  • der Nachweis der Besetzung des zusätzlich zum Arbeitsplatz des Unternehmensnachfolgers oder der Unternehmensnachfolgerin geschaffenen Arbeitsplatzes oder der gesicherten Arbeitsplätze,
  • die "De-minimis"-Erklärung.

 

Fristen

Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betriebsübernahme schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Antragsformular" zu stellen.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Betriebsübernahme ist grundsätzlich der Beginn der gewerblichen Tätigkeit (gemäß Gewerbeanmeldung) in dem übernommenen Betrieb.

Mit dem Vorhaben darf auf eigenes Risiko erst begonnen werden, wenn das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Ihren Antragseingang schriftlich bestätigt hat.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

09.03.2023

 

 

Zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Tel.: 0385 6363-1405 oder 1413

E-Mail: info@lfi-mv.de

 

Postanschrift:

Postfach 160255

19092 Schwerin

 

 

Ansprechpunkt

Frau Krauß

Tel.: +49 385 6363 1451

Fax: +49 385 6363 1442

PC-Fax: +49 385 6363 98 1451

E-Mail: Franka.Krauss@lfi-mv.de

 

 

Bemerkungen

Die Richtlinie tritt am 31.12.2023 außer Kraft. EIne Verlängerung wird angestrebt.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstraße 213
19061

Telefon: 0385 63630
Telefax: 0385 63631212

E-Mail: info@lfi-mv.de
Webseite: https://www.lfi-mv.de