Förderung: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung Beantragung

Förderung: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung Beantragung

 

Teaser

Einrichtungen, die der Versorgung von Betroffenen von häuslicher oder sexualisierter Gewalt, Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung dienen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung vom Land erhalten.

 

 

Volltext

Das Land gewährt Zuwendungen für Einrichtungen, die der Beratung und Hilfe der Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung dienen. Der Antrag auf Förderung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu stellen. Gefördert werden können gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz und einer betriebenen Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept
  • Finanzierungsplan
  • Organisations- und Stellenplan

 

Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:

  • Zuwendungsempfänger ist eine gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts mit Sitz und betriebener Einrichtung in MecklenburgVorpommern
  • Einrichtung verfügt über ein von der Bewilligungsbehörde gebilligtes Konzept
  • Erstantragstellung erfolgt vor Abschluss der Arbeitsverträge
  • Beschäftigte in Einrichtungen sollen staatlich anerkannte Sozialpädagogen/innen oder Sozialarbeiter/-innen sein
  • spezielle Voraussetzungen je nach Art der Einrichtung

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

 

Verfahrensablauf

  • Die Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt.
  • Erstanträge sind vor Abschluss von Arbeitsverträgen zu stellen, fortlaufende Anträge bis spätestens 31. 08. des Jahres für das folgende Kalenderjahr.
  • Die Zuwendung wird in Teilbeträgen ausgezahlt.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

 

Fristen

Erstanträge sind vor Abschluss von Arbeitsverträgen zu stellen, fortlaufende Anträge bis spätestens 31. 08. des Jahres für das folgende Kalenderjahr.

 

 

Formulare

  • vorgegebenes Formular für Antragstellung
  • Schriftform
  • Onlineverfahren nicht möglich
  • persönliches Erscheinen nicht notwendig

 

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Gesundheit und Soziales schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

07.01.2020

 

 

Zuständige Stelle

Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Anschrift lautet:

 

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Erich-Schlesinger-Str. 35

18059 Rostock

 

Tel.: 0381/331-59000

www.lagus.mv-regierung.de

 

Ansprechpartnerin ist Frau Julia Jonas

Tel.: 0381/331-59099

 

 

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

 

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