Teaser
Wenn Sie innovative Ideen für die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung haben, die sektorenübergreifend, digital oder durch ein Netzwerk unterstützt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Was wird gefördert?
Gefördert werden Lösungen, die das Potential haben, eine flächendeckende wohnortnahe, bedarfsgerechte, effiziente und patientenorientierte Gesundheitsversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu unterstützen. Dabei sollen dauerhafte Effekte beispielsweise bei der Verbesserung der Patientensicherheit, der Qualitätssicherung, der Therapietreue, der Arzneimittelsicherheit oder der Kostenvermeidung erzielt werden. Dem Aufbau von sektoren- und professionenübergreifenden Netzwerken auch durch Einbeziehung von z.B. pflegerischen und sozialbetreuerischen Dienstleistungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften sein, die einen Bezug zur Gesundheitsversorgung haben. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie richtet sich nach dem landespolitischen Interesse an der Maßnahme und kann grundsätzlich 75 %, im Ausnahmefall bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Förderfähig sind nur diejenigen Aufwendungen, die dem Grunde nach nicht von den Vergütungssystemen der Regelversorgung umfasst sind wie z.B. Machbarkeitsstudien, Beratungsdienstleistungen, Projektmanagement sowie Leistungen der Gesundheitsversorgung, die über die Regelversorgung hinausgehen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- siehe Gegenstand der Zuwendung und Zuwendungsempfänger;
- ausgefüllter Antrag einschließlich Ausgaben- und Finanzierungsplan und ausführlicher Projektbeschreibung
- ggf. Evaluations- und Qualitätssicherungskonzept, Kooperationsverträge
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Eingang des Antrages, Prüfung, ggf. Nachforderung von Unterlagen, Zuwendungsbescheiderteilung
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.11.2019
Zuständige Stelle
Sozialministerium M-V