Förderung des Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die Weiterführung des Gehörlosen-Dolmetscherdienstes beantragen

Förderung des Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die Weiterführung des Gehörlosen-Dolmetscherdienstes beantragen

 

Teaser

Gefördert wird der Zweckbetrieb des Gehörlosen Landesverband M-V zur Sicherung der Organisation und Aufrechterhaltung des Dolmetscherdienstes für Gehörlose.

 

 

Volltext

Zuwendungszweck

 

Die Zuwendung ist bestimmt zur Sicherung des landesweiten Angebots von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich seitens des Zweckbetriebes des Vereins Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Rostock und seinen vier Außenstellen.

 

Gegenstand der Förderung

 

Gefördert wird der Zweckbetrieb des Gehörlosen Landesverband M-V zur Sicherung der Organisation und Aufrechterhaltung des Dolmetscherdienstes für Gehörlose.

 

Zuwendungsempfänger

 

Gehörlosen Landesverband M-V

 

Art und Umfang, Höhe der Förderung

 

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung.

 

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für den Zweckbetrieb, für die Organisation des Dolmetscherdienstes für Gehörlose sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Sachausgaben.

 

 

Rechtsgrundlage(n)

§ 44 LHO sowie dazugehörige allgemeine Verwaltungsvorschriften

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Finanzierungsplan

 

Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.

 

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

 

 

Voraussetzungen

Nachweis der Qualifikation für die hauptamtlichen und nebenamtlichen Gebärdensprachdolmetscher/innen

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

 

Verfahrensablauf

Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

 

Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.

 

 

Bearbeitungsdauer

Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor.

 

 

Fristen

Antragsfrist: 31. Oktober des dem Bewilligungsjahr vorangehenden Jahres

 

 

Formulare

Ein Antragsvordruck ist erhältlich unter: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/.

 

Onlineverfahren möglich: nein

 

Schriftform erforderlich: ja

 

 

Hinweise (Besonderheiten)

keine

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

24.05.2022

 

 

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

Hausanschrift:

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

Friedrich- Engels-Platz 5 - 8

18055 Rostock

 

Telefon: +49 381 331-59000

Telefax: +49 381 331-59045

E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de

De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de

Website: ww.lagus.mv-regierung.de

 

 

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

 

Bemerkungen

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache geführt werden.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055

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