Teaser
Zuwendungen für Vorhaben, die durch Mitglieder einer Lokalen Aktionsgruppe zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung ausgewählt werden.
Volltext
Was wird gefördert?
Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung durch lokale Aktionsgruppen betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
Gegenstand der Zuwendung
- die Durchführung von Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung
- die Unterstützung von Aktionen, die der Vorbereitung einer gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeit einer lokalen Aktionsgruppe aus Mecklenburg-Vorpommern mit einer anderen lokalen Aktionsgruppe oder einer Gruppe gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 dienen
- die Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsvorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung
- die Verwaltung der Durchführung der Strategie für lokale Entwicklung, die Begleitung und Bewertung dieser Strategie gemäß Artikel 34 Absatz 3 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie die Sensibilisierung für die Strategie für lokale Entwicklung
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen und Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten Rechts
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt.
Die Lokale Aktionsgruppe schlägt den Fördersatz und die maximale Höhe der Zuwendung vor. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Festlegungen hierzu trifft die Lokale Aktionsgruppe in ihrer Strategie für lokale Entwicklung.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Erforderliche Unterlagen
Die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen sind in den für die Antragstellung erforderlichen Formularen genannt. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen.
Die Lokale Aktionsgruppe muss den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt.
Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.
Alle vollständig eingereichten Förderanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der lokalen Aktionsgruppe vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt.
Bearbeitungsdauer
individuell
Fristen
Die Lokale Aktionsgruppe legt in ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Termin für die Einreichung der Projektideen fest.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
Gegen die mit dem Zuwendungsbescheid getroffenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der den Bescheid erlassenen Stelle erhoben werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.01.2023
Zuständige Stelle
Für das Auswahlverfahren die jeweilige Lokale Aktionsgruppe und als Bewilligungsbehörde das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Ansprechpunkt
Für das Auswahlverfahren die jeweilige Lokale Aktionsgruppe und als Bewilligungsbehörde das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)