Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Beantragung

Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Beantragung

 

Teaser

Wenn Sie als juristische Person ein Projekt mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt oder der besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben planen, können Sie eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beantragen.

 

 

Volltext

Für Modellprojekte und Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt oder der Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben dienen, können Zuwendungen beantragt werden. Der Antrag auf Förderung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu stellen. Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

 

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Ausgaben für das angestellte Personal des Zuwendungsempfängers, den Honorarausgaben und den Sachausgaben als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Ausführungen zur fachlichen Eignung, einschlägiger Projekterfahrung und Genderkompetenz

 

Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:

  • Zuwendungsempfänger muss fachlich geeignet sein und über einschlägige Projekterfahrung und Genderkompetenz verfügen
  • Zuwendungsempfänger ist juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts

 

Die Richtlinie erfordert Eigenmittel, mindestens in Höhe von 10% der gesamten Fördersumme.

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

 

Verfahrensablauf

  • Mit der beabsichtigten Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Zuwendung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

 

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen in der Regel zeitnahe Bearbeitung

 

 

Fristen

Innerhalb einer ESF-Förderperiode fortwährend Bewilligung möglich

 

 

Formulare

  • vorgegebenes Formular für Antragstellung
  • Schriftform
  • persönliches Erscheinen nicht notwendig

 

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Gesundheit und Soziales schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

 

 

Fachlich freigegeben am

16.01.2020

 

 

Zuständige Stelle

Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Anschrift lautet:

 

Landesamt für Gesundheit und Soziales

 

Erich-Schlesinger-Str. 35

 

18059 Rostock

 

Tel.: 0381/331-59000

 

www.lagus.mv-regierung.de

 

 

 

Ansprechpartnerin: Frau Franziska Pelz

 

Tel.: 0381/ 331-59094

 

franziska.pelz@lagus.mv-regierung.de

 

 

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

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