Teaser
Wenn Sie in die Digitalisierung Ihres Unternehmens investieren wollen, können Sie dafür eine Förderung beantragen.
Volltext
Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Startups und insbesondere kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen.
Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, sich zukunftsfähig aufzustellen. Eine Förderung ist daher für Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen, vorgesehen.
Finanzielle Unterstützung wird für notwendige Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen gewährt.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine und Kleinstunternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für mittlere Unternehmen kann ein Fördersatz in Höhe von bis zu 35 % gewährt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung/ Vorhabenskonzept
- Finanzierungnachweis
- Erklärung zu De-minimis Beihilfen
- KMU-Erklärung/ Organigramm
- Gewerbeanmeldung, HR-Auszug
- Nachweis Standorteigentum/ Nutzungsrecht (GB-Auszug, Mietvertrag)
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Haupterwerb und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8 TEUR bis 20 TEUR (im Einzelfall bis 100 TEUR), welche der Umsetzung des Vorhabens dienen. Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Für die Förderung können nur Ausgaben berücksichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente erfasst werden und wurden.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn kann beantragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Fristen
Die Richtlinie tritt am 31.12.2021 außer Kraft.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.05.2019
Zuständige Stelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212
E-Mail: info@lfi-mv.de
Ansprechpunkt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212
E-Mail: info@lfi-mv.de