Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm „Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen“ beantragen

Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm „Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen“ beantragen

 

Teaser

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei Ihrem Gründungsvorhaben, dann erhalten Sie hier ein Mikrodarlehen.

 

 

Volltext

Zuwendungszweck

 

Zuwendungen zum Zweck der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen (Mikrodarlehen).

 

Gegenstand der Zuwendung

 

Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) erhalten vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Kontext einer Neugründung oder einer Unternehmensnachfolge.

 

Zuwendungsempfänger

 

Natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen und ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen oder erweitern wollen.

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

 

Vor Aufnahme und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit:

  • verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 25.000 EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf

 

Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 6 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld.

 

Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten über Fachkunde als auch Unternehmensführung
  • aussagefähiges Unternehmenskonzept
  • fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern oder einer geeigneten Institution
  • Gewerbeanmeldung/Bestätigung des Finanzamtes zur Beantragung einer freiberuflichen Tätigkeit

 

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
  • angestrebte Selbstständigkeit als Vollexistenz und persönlich unabhängig ohne direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

 

Verfahrensablauf

Formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

 

 

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Mikrodarlehens per Zuwendungsbescheid.

 

 

Fristen

keine

 

 

Weiterführende Informationen

Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

10.06.2022

 

 

Zuständige Stelle

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Schulstraße 1 - 3

19055 Schwerin


Telefon: +49 385 55115-0

Fax: +49 385 55775-40

E-Mail: info@gsa-schwerin.de

Internet: www.gsa-schwerin.de

 

 

Ansprechpunkt

Beratung bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Schulstr. 1-3
19055

Telefon: 0385 55775-0

E-Mail: info@gsa-schwerin.de
Webseite: https://www.gsa-schwerin.de/