Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken

Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken

 

Volltext

Fingerabdrücke werden nur auf Antrag im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

 

Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt durch die Personalausweisbehörde.

 

 

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

 

 

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

 

Weiterführende Informationen

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

24.03.2015

 

 

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis

 

Zusatzinformationen:

Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

 

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

 

Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnr.: +49 1801 333333

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Einwohnermeldeamt / Fischereiangelegenheiten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag

08.00 - 13.00 Uhr

 

Dienstag

08.00 - 13.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

 

Mittwoch

08.00 - 13.00 Uhr

 

Donnerstag

08.00 - 13.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

 

Freitag

08.00 - 13.00 Uhr

Ansprechpartner: