Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich

Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich

 

Volltext

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

 

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

6,00 Euro

 

 

Weiterführende Informationen

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

24.03.2015

 

 

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis

 

Zusatzinformationen:

Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

 

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

 

Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnr.: +49 1801 333333

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Einwohnermeldeamt / Fischereiangelegenheiten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag

08.00 - 13.00 Uhr

 

Dienstag

08.00 - 13.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

 

Mittwoch

08.00 - 13.00 Uhr

 

Donnerstag

08.00 - 13.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

 

Freitag

08.00 - 13.00 Uhr

Ansprechpartner: