Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Hauptarbeitsverhältnis mitteilen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Hauptarbeitsverhältnis mitteilen

 

Teaser

Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.

 

 

Volltext

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

 

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

 

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

 

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

 

Verfahrensablauf

Bitte teilen Sie Ihre Entscheidung Ihrem Arbeitgeber (formlos) mit. Die Änderung wird anschließend Ihr Arbeitgeber veranlassen.

 

 

Fristen

keine

 

 

Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

 

 

Hinweise (Besonderheiten)

keine

 

 

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

30.09.2021

 

 

Zuständige Stelle

Arbeitgeber

 

 

Ansprechpunkt

Arbeitgeber

 

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Zuständige Stellen und Formulare