Eingliederungszuschuss Bewilligung SGB III

Eingliederungszuschuss Bewilligung SGB III

 

Teaser

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.

 

 

Volltext

Ein Eingliederungszuschuss kann gezahlt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, den Sie einstellen möchten, zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann. Zum Beispiel, weil die Person noch nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die für die Arbeit gebraucht werden und deshalb die Einarbeitungszeit länger dauert als üblich. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann jedoch nicht gefördert werden.

 

Die Förderhöhe und die Dauer der Förderung hängen vom Einzelfall ab. Die Regelförderung ist auf maximal 12 Monate und 50 Prozent des Arbeitsentgelts begrenzt. Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen) ist eine längere oder höhere Förderung möglich.

 

Der Eingliederungszuschuss wird monatlich nachträglich als Zuschuss zu den Lohnkosten gezahlt. Dabei wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das Sie tatsächlich zahlen. Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt.

 

Der Eingliederungszuschuss wird nur dann gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Person notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss haben Sie nicht.

 

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Eine Förderung ist auch dann nicht möglich, wenn Sie jemanden einstellen möchten, der in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Fragebogen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen 
  • Antragsformular
  • Arbeitsvertrag

 

Voraussetzungen

  • Sie wollen eine schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnde Person beschäftigen.
  • Bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ist anfänglich eine geringere Leistung als üblich zu erwarten.
  • Der finanzielle Ausgleich durch den Eingliederungszuschuss ist notwendig, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dauerhaft beruflich einzugliedern.

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

 

 

Verfahrensablauf

Sie können den Eingliederungszuschuss im Online-Verfahren oder per Post beantragen.

 

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen möchten:

  • Setzen Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Verbindung. Dort erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren. 
    • Wenn Sie bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ein.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen online oder nachträglich per Post ein.
  • Sie bekommen dann per Post einen Bescheid von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

 

Wenn Sie den Antrag im Online-Verfahren einreichen möchten:

  • Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit als Unternehmen.
  • Rufen Sie das Online-Portal „eServices“ der Bundesagentur für Arbeit auf und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie können den Antrag direkt online ausfüllen.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antragsverfahren.

 

Bearbeitungsdauer

In der Regel 10 bis 14 Arbeitstage.

 

 

Fristen

Sie müssen den Eingliederungszuschuss beantragen, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.

 

 

Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

 

Fachlich freigegeben am

26.02.2020

 

 

Zuständige Stelle

Allgemein:

 

Bundesagentur für Arbeit (BA) 

Regensburger Straße 104 

90478 Nürnberg

 

Telefon: 0911 1790 

Telefax: 0911 1792123

E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

 

 

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

 

Arbeitgeber-Hotline der Bundesagentur für Arbeit

Telefon: 0800 4555520 (gebührenfrei)

Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 20:00 Uhr

 

zurück zur Übersicht