Eingaben und Beschwerden Entgegennahme

Eingaben und Beschwerden Entgegennahme

 

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Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.

 

 

Volltext

Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

  • Online-Formular,
  • Post,
  • Telefon oder
  • E-Mail

 

an das Bundeskartellamt übermitteln.

Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

 

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

 

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • keine

 

Voraussetzungen

  • keine

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

 

Verfahrensablauf

Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

  • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
    • Online-Formular,
    • Brief (per Post),
    • Telefon oder
    • E-Mail
  • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
  • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
  • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

 

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

 

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

 

 

Bearbeitungsdauer

  • Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen

 

Fristen

  • keine

 

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

 

 

Fachlich freigegeben am

18.08.2020

 

 

Zuständige Stelle

Bundeskartellamt

Kaiser-Friedrich-Straße 16

53113 Bonn

 

E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

Fax: 0228 9499400

Telefon: 0228 94990

 

Servicezeiten:

Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr

 

 

Ansprechpunkt

Bundeskartellamt

Kaiser-Friedrich-Straße 16

53113 Bonn

 

E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

Telefon: 0228 9499555 (Bürgertelefon des Bundeskartellamtes)

               oder

               0228 94990

 

Servicezeiten:

Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bundeskartellamt (BKartA)

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 9499-0
Telefax: +49 228 9499-400

E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Webseite: www.bundeskartellamt.de

Öffnungszeiten:
  • Servicezeiten:
  • Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr