Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen

Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen

 

Volltext

Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

 

Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00

 

Gebühr Personenstandsurkunde: EUR 15,00

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

11.02.2019

 

 

Zuständige Stelle

das Standesamt der Eheschließung

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Urkundenstelle

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Dienstag - Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

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