Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme

Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme

 

Teaser

Eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich können Sie als Arbeitgeber durch ein ausgearbeitetes Instandhaltungskonzept entbehrlich machen.

 

 

Volltext

Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit gewährleistet wird.

 

Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen der Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

Eine formlose Beschwerde kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
  • Angaben zum Arbeitgeber/ Betreiber
  • Angaben zum Beschwerdegrund

 

Voraussetzungen

Für bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann ein Instandhaltungskonzept, das bestimmten Voraussetzungen genügt, eine wiederkehrende Prüfung entbehrlich machen.

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

 

 

Verfahrensablauf

Eingang der Beschwerde (online oder formlos in anderer Form)

 

Nicht Online: Folgehandlung der Behörde

  1. Anforderung Instandhaltungskonzepts
  2. Prüfung
  3. Prüfbescheid an Arbeitgeber ggf. mit Nachforderungen und Fristsetzung

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.

 

ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde

Bearbeitungsdauer: 1 Woche

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

02.07.2021

 

 

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Abteilung 5 - Arbeitsschutz und technische Sicherheit

Friedrich-Engels-Platz 5-8

18055 Rostock

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LAGuS 502 - Schwerin

Friedrich-Engels-Straße 47
19061

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