Bezirksschornsteinfeger Bestellung

Bezirksschornsteinfeger Bestellung

 

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Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist.

 

 

Volltext

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26.11.2008 (geändert durch Art. 1 G. v. 17.07.2017) werden freigewordene oder freiwerdende Bezirke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Das Auswahlverfahren und die Bestellung zum bBSF richtet sich hierbei im Grundsatz nach den §§ 9, 9a und 10 SchfHwG. Dementsprechend hat die jeweils zuständige Behörde freie Bezirke öffentlich auszuschreiben und die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die ausgeschriebenen Bezirke werden veröffentlicht auf der Internetseite des jeweiligen Landkreises oder hier:

 

 

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

 

 

Voraussetzungen

Gemäß § 9a SchfHwG können Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrer Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen, zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt werden.

 

Zusätzliche Voraussetzungen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: EUR 458,00

 

Fristen

Die Fristen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

 

 

Formulare

Erforderliche Formulare können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

 

 

Weiterführende Informationen

Auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern:

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

19.08.2019

 

 

Zuständige Stelle

  • Landräte der Landkreise
  • Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung


19092 Putlitzer Straße 25
19370

Telefon: 03871 722-3020 (Herr Wornien (FGL))

E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

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