Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

 

Volltext

Kinder sollen weiter im familiären Lebensraum betreut werden können, auch wenn ein Elternteil aus krankheitsbedingten oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. Kur, Entbindung) ausfällt und der verbleibende Elternteil die Versorgung nicht ausreichend gewährleisten kann. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Hilfe ist die Sicherung des Kindeswohls. Die Hilfe wird nicht gewährt, wenn eine andere im Haushalt lebende Person die Aufgabe übernehmen kann oder andere Entlastungsmöglichkeiten greifen, wie z. B. familiäre oder nachbarschaftliche Unterstützung.

 

 

Erforderliche Unterlagen

Begründende Unterlagen für die Notsituation des Elternteils/ der Betreuungsperson. 

 

 

Voraussetzungen

Prüfung der Erforderlichkeit der Hilfe durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe soweit diese nicht durch anderer Sozialleistungsträger gewährt werden, wie z. B. eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

07.08.2018

 

 

Zuständige Stelle

Jugendamt des zuständigen Landkreises/ der zuständigen kreisfreien Stadt, in dem der betreffende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kinder- und Jugendhilfe

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt Putlitzer Straße 25
19361

Telefon: 03871 722-5106 (Frau Schulz (FDL))

E-Mail: N.Schulz@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

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