Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen

Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen

 

Volltext

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, müssen die Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

  1. die nautische und fangtechnische Ausrüstung, 
  2. die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb, 
  3. den Sitz des Fischereibetriebes und 
  4. die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation 

 

der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.

 

 

 

Rechtsgrundlage(n)

 

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz

 

 

Voraussetzungen

Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz  

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • 42 Euro

 

Verfahrensablauf

Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr

 

 

Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage

 

 

Fristen

keine

 

 

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V 

 

 

Fachlich freigegeben am

18.02.2021

 

 

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

 

 

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LALLF 710 - Fischereiverwaltung und -förderung

Thierfelderstraße 18
18059

Öffnungszeiten:

Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr. 

Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.

Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!

 

Wochenende/Feiertage:

Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.