Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

 

Volltext

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

 

 

Voraussetzungen

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

 

 

Verfahrensablauf

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

 

 

Fristen

keine

 

 

Formulare

keine

 

 

Urheber

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

19.01.2015

 

 

Zuständige Stelle

Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
FG Bauverwaltung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092

Telefon: 03871 722-6300 (Herr Wißuwa (FDL))
Telefon: 03871 722-6301 (Frau Schumacher (Dezentraler Service))
Telefon: 03871 722-6302 (Frau Morland (Dezentraler Service))

E-Mail: andreas.wissuwa@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

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