Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen

Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen

 

Volltext

Auf Antrag eines Herstellers oder Bevollmächtigten stellt die zuständige Behörde für die Ausfuhr eine Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Medizinproduktes in Deutschland aus.

 

Eine Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes zum Export in Nicht-EU-Staaten wird auf Antrag durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erteilt.

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Gebührenrahmen für eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Medizinprodukten (Freiverkaufszertifikat) beträgt laut Tarifstelle 1.3 der Medizinproduktekostenverordnung EUR 140,00 - 600,00.

 

 

Verfahrensablauf

Der formlose Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist bitte vorzugsweise elektronisch per E-Mail einzureichen: Verkehrsfaehigkeitsbescheinigung.S34-MPG@lagus.mv-regierung.de

Mit dem Antrag ist eine Produktliste in deutscher und englischer Sprache einzureichen. Bei Verwendung einer eigenen Produktliste ist auf Vollständigkeit der Produktangaben entsprechend der Mustervorlage zu achten.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

04.09.2018

 

 

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

Abteilung 5 - Arbeitsschutz und technische Sicherheit

Erich-Schlesinger-Str. 35

18059 Rostock

Telefon: 0381 331-59000

Telefax: 0381 331-59045

E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de

De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LAGuS 502 - Schwerin

Friedrich-Engels-Straße 47
19061

Telefon: +49 385 588-59595
Telefax: +49 385 3991-155
Telefon: +49 385 588-59962

E-Mail: arbeitsschutz.schwerin@lagus.mv-regierung.de

Ansprechpartner: