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Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.
Volltext
Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).
Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
22.05.2019
Zuständige Stelle
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI).
Auskünfte aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung dürfen nur von den uVGB und den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden ÖbVI erteilt werden.