Aufstellen von Geldspielgeräten

Aufstellen von Geldspielgeräten

 

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Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung.

 

 

Volltext

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
    (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)

     
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)

     
  • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
    (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
    (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
    (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
  • Sozialkonzept 
    (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
  • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

Genossenschaftsregisterauszug


Gewerbeanmeldung (Bestätigung)


Pachtvertrag

Pacht-/Mietvertrag


Grundriss

Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten

 

Voraussetzungen

  • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

 

Verfahrensablauf

  • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
  • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

 

Formulare

Antragsformular

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

10.06.2021

 

 

Status

5

 

 

Zuständige Stelle

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.

 

 

Ansprechpunkt

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.

 

 

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Gewerbe

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

 

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

 

Einwohnermeldeamt:

 

Montag

08.00 bis 13.00 Uhr

 

Dienstag:

08.00 bis 13.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

08.00 bis 13.00 Uhr

 

Donnerstag

08.00 bis 13.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Freitag

08.00 bis 13.00 Uhr

 

 

Standesamt & Urkundenstelle:

 

Dienstag - Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Herr Dähn
    Zimmernummer: 106

    Telefax: 03883 623103
    Telefon: 03883 623-103
    E-Mail: r.daehn@hagenow.de