Angelerlaubnis für die Küstengewässer M-V / Erteilung

Angelerlaubnis für die Küstengewässer M-V / Erteilung

 

Volltext

Erteilung von Angelerlaubnissen für die Küstengewässer des Landes M-V als Jahreskarte, Wochenkarte oder Tageskarte.

 

 

Erforderliche Unterlagen

formloser schriftlicher Antrag (auch per Fax oder E-Mail) oder persönliche Antragsstellung

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 30,00
  • Jugendjahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 10,00
  • Jahresangelerlaubnis für Schwerbehinderte Küstengewässer M-V: EUR 10,00
  • Wochenangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 12,00
  • Tagesangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 6,00

 

Bearbeitungsdauer

  • schriftlicher Antrag: max. 3 Tage
  • persönliche Antragstellung: sofort

 

Hinweise (Besonderheiten)

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

16.03.2015

 

 

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung 7

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LALLF 710 - Fischereiverwaltung und -förderung

Thierfelderstraße 18
18059

Öffnungszeiten:

Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr. 

Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.

Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!

 

Wochenende/Feiertage:

Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.