Änderung der Bootsbescheinigung bei wesentlichen Änderungen am Fischereifahrzeug beantragen

Änderung der Bootsbescheinigung bei wesentlichen Änderungen am Fischereifahrzeug beantragen

 

Volltext

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung der Änderungen am Fischereifahrzeug eine geänderte Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)

 

 

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung der geänderten Daten zum Fischereifahrzeug

 

 

Voraussetzungen

Registrierter Küstenfischereibetrieb 

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR 29,00

 

 

Verfahrensablauf

Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr

 

 

Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage

 

 

Fristen

Keine

 

 

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

 

 

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

 

 

Fachlich freigegeben am

06.07.2022

 

 

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

 

 

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LALLF 710 - Fischereiverwaltung und -förderung

Thierfelderstraße 18
18059

Öffnungszeiten:

Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr. 

Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.

Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!

 

Wochenende/Feiertage:

Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.