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Für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahrens im Abfallüberwachungssystem ASYS ist die Verwendung einer behördlich zu vergebenden Erzeugernummer eine Voraussetzung für die korrekte Durchführung.
Volltext
Für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahrens im Abfallüberwachungssystem ASYS ist die Verwendung einer behördlich zu vergebenden Erzeugernummer eine Voraussetzung für die korrekte Durchführung.
In MV werden die zur Führung von abfallrechtlichen Nachweisen erforderlichen Erzeugernummern durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.02.2021
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Sitz des Erzeugers
Ansprechpunkt
örtlich zuständiges StALU