Ausgehend vom Grundgesetz (Art. 3, Abs.) sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Und der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Damit Kommunen dies umsetzen, bestellen sie eine Gleichstellungsbeauftragte. Für Hagenow ist das in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (§ 41) sowie in derHauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile (§ 9) geregelt.
Um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Hagenow aktiv zu fördern und Gleichstellungsthemen sichtbarer zu machen, übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte folgende Tätigkeiten:
- Beratung von Mitarbeiter*innen sowie Einwohner*innen der Stadt Hagenow in Gleichstellungsfragen
- Mitarbeit in verschiedenen Arbeits-, Steuerungsgruppen und Gremien der Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft
- Beteiligung an Organisations- und Personalentscheidungen
- Zusammenarbeit mit diversen Vereinen, Verbänden und Organisationen auf regionaler Ebene
- Mitarbeit in landes- und bundesweiten Arbeitsgruppen und Netzwerken
- Initiierung und Durchführung von (Fach-)Veranstaltungen und Projekten
- Teilnahme an themenbezogenen Fachveranstaltungen