Die Meldebehörde ermöglicht Wahlberechtigten, aufgrund der verkürzten Aus – und Zustellungsfrist der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025, zusätzlich zu den allgemeinen Sprechzeiten, am Samstag, den 15.02.2025, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen bzw. die Briefwahl vor Ort durchzuführen.
In der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr wird die Meldebehörde ausschließlich für Wahlangelegenheiten geöffnet sein.