Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt des Schöffen gesucht

Nachricht vom

Die Stadt Hagenow hat für die Geschäftsjahre 2024-2028 für den Amtsgerichtsbezirk Ludwigslust wieder Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagenow und den Ortsteilen vorzuschlagen, die in das Schöffenamt berufen werden können. Es handelt sich um ein Ehrenamt, welches für 5 Jahre ausgeübt wird. 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen zur Ausübung des Ehrenamtes folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • deutsche Staatsangehörigkeit;
  • mindestens 25 Jahre alt- höchstens 69 Jahre alt;
  • länger als 1 Jahr in Hagenow wohnhaft;
  • keine Vorstrafen;
  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter. 

Angehörige bestimmter Berufsgruppen sollen nicht in das Amt des Schöffen berufen werden, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete im Strafvollzug, Notare, Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und Religionsdiener.

Aus den eingereichten Vorschlaglisten wählt der Wahlausschuss beim Amtsgericht Ludwigslust die erforderliche Zahl von Schöffen. Interessenten wenden sich bitte schriftlich bis zum 15.03.2023 unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf an die

Stadt Hagenow
Frau Feuersenger
Lange Straße 28-32
19230 Hagenow
Tel.: 03883  / 623 124
Email: n.feuersenger@hagenow.de


gez. Thomas Möller
Bürgermeister