Herr Briesemeister
Tel.: 03883/ 623-126
Diensthandy: 0172 3204346
E-Mail: h.briesemeister@hagenow.de
Zimmer: A124a
Umweltschutz:
- Natur- und Landschaftsschutz
- Beseitigung Altlasten, Sondermüll
- Tierkörperbeseitigung und Schädlingsbekämpfung
- Ausgabe und Annahme von Anträgen für Ausnahmegenehmigungen zur Fällung von Bäumen
- Überwachung der Abfallbeseitigung „Grüner Punkt“ DSD, Wertstoffcontainerplätze
- Überwachung, Verfolgung und Ahndung von Autowracks, Müllablagerungen
- Entgegennahme von Anzeigen und Hinweisen
- Einhaltung der Pflanzenabfallverordnung ( verbrennen nichtkompostierbarer
- Abfälle )
Fischerei:
- Abnahme der Fischereischeinprüfung und erteilen von Auskünften zum Fischereirecht in M- V
- Ausgabe von Fischereiabgabemarken (6,00 EUR)
- Ausgabe von Fischereischeinen (8,00 EUR)
- Jagd- und Wildschadenangelegenheiten:
- Durchführung des Vorverfahren nach Landesjagdgesetz
Immissionsschutz:
- Überwachung der Betriebsregelungen nach § 7 Abs. 1 der Geräte- und
- Maschinenlärmschutzverordnung
- Entgegennahme von Anträgen für Konzerte, Schauspielen und ähnlichen
- Veranstaltungen und Erlass von Anordnungen
- Durchsetzung des Feiertagsgesetzes
Zweckverbände:
- Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Bodenverband „Boize- Sude-Schaale“ sowie dem Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden
- Bearbeitung von Anfragen und Widersprüchen zu Beitragsbescheiden über
- Kleineinleiterpauschale und Beitrag Wasser- und Bodenverband
- Teilnahme an Gewässerschauen und Entgegennahme von Hineisen zum Zustand der verrohrten und offenen Fließgewässer
Wahlen:
- Vorbereitung und Organisation der Wahlen in der Stadt Hagenow
- Erteilen von Auskünften der Gemeindewahlbehörde und Entgegennahme von Vorschlägen, Beschwerden, Hinweisen usw.
Obdachlosenbehörde:
- Zwangsräumungen
- Obdachlosenheim
- Bestattungen von Amts wegen
Schornsteinfegerwesen:
- Durchsetzung einer verweigerten Kehrung bzw. Überprüfung der Anlage
- Erstellen von Leistungsbescheiden für die Beitreibung der Schornsteinfegergebühren
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten:
- Verfolgung und Ahndung der Tatbestände nach OWiG und weiteren gesetzlichen Grundlagen
- Durchsetzung der Hundhalterverordnung M- V
- Durchführung der Wochenmärkte am Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr-14.00 Uhr

