Frau Abraham
Tel.: 03883/ 623-103
E-Mail: meldestelle@hagenow.de
Zimmer: 106
Frau Schulz
Tel.: 03883/ 623-100
E-Mail: meldestelle@hagenow.de
Zimmer: 106
Bürgerservice:
- An-, Ab- und Ummeldungen
- Personalausweise
- Reisepass
- Kinderausweise
- Steuerkarten
- Führungszeugnisse und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Melde-, Lebens-und Aufenthaltsbescheinigung
- Erst- und Nachuntersuchungsscheine
- Bestätigung von Führerscheinanträgen
- Beantragung einer Auskunfts- und Übermittlungssperre
Informationen der Meldebehörde
Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Dokumenten, die Sie in der Meldestelle erhalten. Die hier dargestellten Informationen finden Sie auch Als PDF-Dokument zum Download im Download-Bereich. Falls Sie Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
An- und Ummeldungen
Wer aus einer Wohnung auszieht (alleinige Wohnung und Hauptwohnung), ist nicht mehr verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden. Er hat sich innerhalb einer Woche bei der neuen Meldebehörde anzumelden. (Landesmeldegesetz § 13 Abs. 2) Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:- Personalausweis / Reisepass/Kinderreisepass
- Einzugsbestätigung vom Vermieter
- Familienbuch
Die Einzugsbestätigung entfällt bei Bezug einer eigenen Wohnung bzw. eines eigenen Wohnhauses.
Wer aber seine Wohnung in Deutschland verlässt und ins Ausland zieht, hat sich weiterhin bei der Meldebehörde abzumelden. Sofern Sie aus der Nebenwohnung in Hagenow ausziehen, müssen Sie sich auch weiterhin abmelden. Sie können dieses aber auch schriftlich erledigen.
Die neue Anschrift wird auf den Personalausweis aufgetragen. Personalausweis
Mit Vollendung des 16 Lebensjahres ist jeder Deutsche verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen vorzulegen; es sei denn, daß der Pflicht, sich auszuweisen, durch einen gültigen Reisepass genügt werden kann. Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:- Passbild 35 x 45 mm mit hellem Hintergrund (aktuell)
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
Bis zum vollendenten 24. Lebensjahr wird der Personalausweis für die Dauer von 6 Jahren ausgestellt. Die Gebühr beträgt in beiden Fällen 8,- EURO. Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises ist gebührenfrei. Eine Verlängerung des Peronalausweises ist nicht möglich.
Bei Verlust eines Personalausweises beträgt die Gebühr 10,- EURO.
Bei Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises benötigen wir 1 Passbild, Geburtsurkunde (Familienbuch) und eine Gebühr von 10,- EURO.
Bitte beachten!
Für die Beantragung von Reisepässen werden besondere Passbilder benötigt. Jeder Fotograf kennt die neuen Anforderungen.Reisepass
Für Auslandsreisen, bei denen ein Personalausweis (bei Kindern der Kinderausweis) für den Grenzübertritt nicht ausreicht, kann ein Reisepass beantragt werden. Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Zur Prüfung der Daten ist der Personalausweis, der bisherige Reisepass oder eine aktuelle Urkunde / Geburtsurkunde oder Familienbuch vorzulegen. Bei Kindern ist der Antrag wie bei einem Kinderausweis zu stellen.
Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr wird der Reisepass für die Dauer von 6 Jahren ausgestellt.
Die Gebühr beträgt 37,50 EURO.
Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr wird der Reisepass für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt.
Die Gebühr beträgt 59,- EURO.
Seit dem 01.11.2007 sind durch die Meldebehörde Fingerabdrücke zu erfassen. Jeder Antragsteller ist zur Fingerabdrucknahme vepflichtet.
Die Eintragung von Kindern in den Reisepass ist nicht mehr zulässig. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist dieser im Expressverfahren (48/ 78 h) zu beantragen. Ein vorläufiger Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn die Beantragung im Expressverfahren nicht ausreichend ist.
Hierfür wird 1 Passbild benötigt.
Eine Verlängerung der Reisepässe ist nicht möglich.
Gebühren:
normal Express
6 Jahre Gültigkeit 37,50 € 69,50 €
10 Jahre Gültigkeit 59,00 € 91,00 €
vorläufiger Reisepass 26,00 €
Kinderreisepass
Deutsche Kinder unter 12 Jahren benötigen für den Grenzübertritt einen Kinderreisepass.
Der Antrag ist von beiden Elternteilen zu stellen. Sollte ein Elternteil nicht mit beantragen können, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Außerdem werden die Geburtsurkunde
und ein Passbild (Biometrie) benötigt. Ab dem 10.Lebensjahr ist die Unterschrift durch das Kind bei der Beantragung zu leisten. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig,
sofern dieses das 6.Lebensjahr vollendet haben.
Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 EURO.
Eine Änderung im Kinderreisepasses beträgt 6,00 EURO.
Achtung: Einige außereuropäische Länder verlangen auch für Kinder unter 12 Jahren einen Reisepass.
Ein Kinderreisepass wird nur noch bis zum 12.Lebensjahr ausgestellt.Steuerkarte
Soweit beantragt, werden für jedes Kalenderjahr zum Stichtag 20. September des Vorjahres Lohnsteuerkarten gedruckt (z.B. 20.09.2002 für das Jahr 2003) und bis spätestens zum 31. Oktober verschickt. Die Eintragungen sollten umgehend geprüft werden. Bei Erstbeantragung einer Steuerkarte bitte den Personalausweis vorlegen.
Sollen die Steuerklassen gewechselt werden, dann bitte beide Steuerkarten mitbringen. Ein Steuerklassenwechsel ist nur einmal pro Jahr möglich. Bei Verlust der Steuerkarte wird gegen Gebühr von 5,- EURO eine Ersatzkarte ausgestellt. Kinder bis zum 18. Lebensjahr werden von der Meldebehörde auf die Steuerkarte aufgetragen. Ab dem 18. Lebensjahr durch das Finanzamt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.Führungszeugniss
Es gibt Führungszeugnisse verschiedener Belegarten.
Brauchen Sie ein Führungszeugnis Belegart 0, bringen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit, an der das Führungszeugnis geschickt werden soll. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Bei Vertretung muss eine Vollmacht und der Personalausweis vorliegen. Die Gebühr beträgt 13,- EURO. Sie bekommen dann das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister zugeschickt.Aufenthalts-,Meldebescheinigung
Die Aufenthaltsbescheinigung wird im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eheschließung benötigt. Der Antrag muß persönlich mit Vorlage des Personalausweises gestellt werden. Die Gebühr beträgt 3,50 EURO.
Bei Antrag durch Verwandte oder Bekannte muß eine Vollmacht vorgelegt werden. Eine Meldebescheinigung kann z.B. für das Jugendamt, Straßenverkehrsamt u.s.w. benötigt werden.Erst- und Nachuntersuchungsscheine
Um Jugendliche beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, müssen sie vor Aufnahme der ersten Beschäftigung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden. Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, erhält dann den Erstuntersuchungsschein. Jugendlicher nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist, wer das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dieser E-Schein wird nur einmal ausgegeben. Bevor das erste Beschäftigungsjahr abläuft, muss sich der Jugendliche einer Nachuntersuchung unterziehen. Die Untersuchungsscheine erhält der Bürger von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie sind gebührenfrei.Bestätigung der Führerscheinanträge
Hierfür wird eine Meldebescheinigung benötigt. Die Gebühr beträgt 3,50 EURO. Bei einer Wiedererlangung der Fahrerlaubnis benötigen Sie außerdem ein Führungszeugnis Belegart 0.Beantragung einer Auskunfts-und Übermittlungssperre
Gemäß § 35 Abs. 1-3 des Landesmeldegesetzes hat der Büger das Recht, die Weitergabe seiner Daten zu widersprechen, z.B. an Parteien, Wählergruppen, Geburtstagslisten, Adressbuchverlage. Widersprüche müssen schriftlich eingereicht werden.

